Definition
Arbeit zur Zeitüberbrückung ist in der Regel eine Folgemassnahme nach der sozialberuflichen Rehabilitation und zählt zu den Integrationsmassnahmen. Es ist eine Beschäftigungsmassnahme zur Erhaltung der Tagesstruktur und der aufgebauten Eingliederungsfähigkeit beim Warten auf eine Anschlusslösung (Massnahmen beruflicher Art oder Stellenantritt in der freien Wirtschaft).
Zielgruppe
Menschen mit einer Beeinträchtigung die ihnen erlaubt, mindestens 6 Stunden pro Tag an 4 Tagen pro Woche am Arbeitsprozess, v.a. in der freien Wirtschaft, teilzunehmen. Ein entsprechender Arbeitsplatz muss vorhanden sein.
Ziele
- Erhalten der Tagesstruktur und der Eingliederungsfähigkeit
- Anpassen des Sozialverhaltens an die Anforderungen der freien Wirtschaft
- Stabilisieren, nach Möglichkeit steigern der Präsenzzeit und Leistung
- Standortbestimmung
Dauer
Variabel, bis max. 12 Monate. Der Übertritt in die nachfolgende Massnahme ist jederzeit möglich.
Inhalt
- Information an den Arbeitgeber hinsichtlich der Fähigkeiten und Grenzen
- Angepasster Arbeitsbereich definieren
- Zielvereinbarungen festhalten und periodisch überprüfen
- Trainingsprogramme festlegen und Leistungsmessungen durchführen
- Krisenintervention, Konfliktmanagement bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhalten, der Motivation und Kooperation
- Vermittlung von begleitenden Massnahmen, z.B. Therapien, med. Abklärungen (interdisziplinäre Unterstützung)
- Schlussbericht zu Handen der Auftraggeberin
Anforderungen an die Durchführung
- Orientierung an der oberen Leistungsgrenze der versicherten Person
- Präsenzfähigkeit von mindestens 6 Stunden pro Tag oder Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % eines vollen Pensums
- Bereitschaft zum Praktikum bei einem externen Arbeitgeber
- Anmeldung durch die IV-Stelle oder andere Auftraggeber

